Teilen mit Unbefugten:
Das Teilen mit unberechtigten Personen ist untersagt.
Missbrauch, z.B. durch Vervielfältigung, wird zur Anzeige gebracht. Das Allgäu-Walser-Pass System erkennt Missbrauch automatisch und sperrt den Pass.
Wer haftet bei Missbrauch? Es gilt das Verursacher-Prinzip.